Das Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien.
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Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betont hohe Bedeutung des Richtervorbehalts bei staatlichen Dateneingriffen.
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Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und Staatsanwälte über frühere Zusammenarbeit mit der Stasi nicht offenbaren.
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