Der Rechtssuchende im Verwaltungsrecht befindet sich in einem Spannungsfeld. Als „kleiner Bürger“ wird er mit einer Verwaltungsentscheidung konfrontiert bzw. möchte eine bestimmte Verwaltungsentscheidung herbeiführen. Vielleicht laufen Fristen, möglicherweise droht eine Vollstreckung durch die Behörde, die diese selbst vornehmen darf.
Wie finden Sie heraus,Indem Sie uns fragen! Wir können Ihnen helfen, sachkundig und schnell durch enge Kontakte zu vielen Verwaltungen und Erfahrung im Umgang mit den Sachbearbeitern.
Aber auch, wenn Sie von sich aus auf die Behörde zugehen und einen Antrag stellen wollen oder wenn Ihnen an einer verbindlichen und dauerhaften Vereinbarung mit der Behörde zu gleich welcher Frage gelegen ist, die ein Rechtsverhältnis für die Zukunft begründen soll, stehe ich Ihnen gern mit dem gesamten Wissen des ETL-Verbundes zur Seite:
Gerne sind wir Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich.
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Das Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien.
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Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betont hohe Bedeutung des Richtervorbehalts bei staatlichen Dateneingriffen.
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