Wochenende – Samstagmittag – Ruhe – sogar der Nachbar hat seinen Rasen vor 12.00 Uhr gemäht – Sie sitzen in der Sonne und freuen sich auf eine erholsame Mittagsruhe – das Telefon läutet:
Ein Unbekannter, manchmal sogar eine Maschine will Ihnen jetzt etwas verkaufen!
Das dargestellte Szenario ärgert täglich Hunderttausende. Belästigende Werbung per Telefon, aber auch via Fax oder email gegenüber Privatpersonen ist gemäß § 7 UWG wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Der Belästigte hat Anspruch auf Unterlassung. Eine Bewerbung darf nur stattfinden, wenn der Anrufer berechtigt annehmen darf, daß der Angerufene ein sachliches Interesse an seiner Offerte hat – sonst nicht.
Wenn auch Ihre Nerven malträtiert werden, wehren Sie sich. Wir helfen Ihnen dabei.
In Spielhallen dürfen keine Sportwetten vermittelt werden.
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Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betont hohe Bedeutung des Richtervorbehalts bei staatlichen Dateneingriffen.
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