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Cybermobbing – Medien- und IT-Recht

Für das Medienrecht gibt es keine eindeutige Definition. Es beschäftigt sich weitgehend mit der Regelung von Information und Kommunikation sowie dem Umgang mit Veröffentlichungen aller Art. Damit ist es Teil des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Probleme können durch die sehr schnelle Entwicklung der Medienwelt entstehen, auf die der Gesetzgeber oft sehr spät reagiert. Gerade in Bereichen der neuen Medien, wie zum Beispiel Multimedia und Internet, ergeben sich viele juristische Probleme durch Downloads, Streaming etc.

Der grundlegende Wandel in der Mediennutzung der Konsumenten stellt viele Unternehmen vor eine neue Herausforderung und bringt sowohl viele juristische Neuerungen als auch eine hohe Komplexität rechtlicher Regelungen mit sich. Das Medienrecht ist daher ein sehr komplexes Themengebiet, das eine optimale Information aller Beteiligten voraussetzt und durch Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen oder in der Rechtsprechung immer wieder neue Fragen aufwirft.

Unsere Leistungen im Cybermobbing, Medien- und IT-Recht:

  • Abmahnungen (Filesharing, Streaming)
  • Schutz geistiger Werke
  • Schutz technischer Erfindungen
  • Ungewollte, kostenpflichtige Abos (Abofalle, Abzocke)
  • Datenschutz
  • Telekommunikation und Rundfunk
  • AGB, Impressum, Nutzungsbedingungen
  • Online-Shops
  • Marketing über Newsletter und E-Mail
  • Social Media (beispielsweise Facebook, Google+)
  • eBay, Amazon
  • E-Commerce
  • Überprüfung des Online-Auftritts
  • bundesweite Beratung und Vertretung für Opfer von Cybermobbing
    (nähere Informationen unter Projekt Law4school)

© Rechtsanwälte Stückmann
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