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Allgemeines Zivilrecht

Zu den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts zählen alle rechtlichen Angelegenheiten zwischen Personen, egal ob als Bürger (natürliche Personen) oder Unternehmen (juristische Personen). Neben vielen Fällen im Mietrecht zählen u. a. das Kauf- und Werkvertragsrecht zu prominenten Bereichen im allgemeinen Zivilrecht. Wenn es sich also um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen, Rechten bei Vertragsrücktritt, Schadenersatz aus Verträgen oder ähnliche Fälle handelt, können wir Sie kompetent juristisch beraten und vertreten.

Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht:
  • Vertragsrecht und Kaufrecht:
    • Entwurf und Gestaltung von Verträgen
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Gültigkeit, Widerruf, Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz etc.
  • Miet- und Pachtrecht
  • Leasingrecht
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

© Rechtsanwälte Stückmann
Rosa-Luxemburg-Straße 25/26, 18055 Rostock (0381) 242 43 50

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